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Rente - Leben - Ster­be­geld

Warum Ruhestandsplanung ?

Ob Sie glauben oder nicht:  sich heute für eine private Alters­vorsorge zu entscheiden, kann die wichtigste wirtschaftliche Entscheidung Ihres Lebens sein ! Zwischen einer optimalen und einer schlechten Lösung können leicht Zehntausende von Euro liegen. Es versteht sich von selbst, dass man eine solche Altersvorsoge-Entscheidung nicht "mal eben" am Bankschalter trifft, oder weil der Versicherungsv...mehr ]


Wie funktioniert eine MJP-Ruhestandsplanung ?

Im ersten Schritt erfassen wir all Ihre bestehenden Anwartschaften (Vorsorgeverträge) für Ihre Altersversorgung. Ob Sie nun in die Gesetzliche Rentenversicherung, in ein Versorgungswerk, die Künstlersozialkasse, in eine betriebliche oder in private Verträge einzahlen, alles wird berücksichtigt. Im der Enauswertung werden wir Ihnen Ihre aktuelle Rentenhöhe nennen, und zwar in heutiger Kaufkraft, a...mehr ]


Wieviel Rente bekäme ich heute ?....und was muß ich beisteuern für diese Analyse ?

Da wir alle Ihre Rentenanwartschaften berücksichtigen, ob Gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk oder auch alle bereits bestehenden privaten oder betrieblichen Sparprozesse, können wir Ihren heutigen Rentenwert ermitteln.. In einem ersten Schritt können wir Ihnen so Ihre aktuelle Rentenhöhe nennen, und zwar in heutiger Kaufkraft, aber auch in der Kaufkraft zu Rentenbeginn. Für Ihre Ruhe...mehr ]


Werden Steuern berücksichtigt ?

Ja. Allerdings mussten wir feststellen, dass bei vielen Angeboten zwar die Steuervorteile, nicht aber die Steuernachteile - nämlich die Besteuerung der zukünftigen Rente- ausgewiesen wurden. Wir berücksichtigen alle steuerlichen Auswirkungen über die gesamte Laufzeit Ihrer Altersversorgung.   Selbstverständlich berücksichtigen wir auch alle weiteren Parameter, wie z.B. die Be- oder Entlastung vo...mehr ]


...und am Ende soll ich doch eine Versicherung abschließen ?

Nein, denn das entscheiden Sie! Die MJP-Ruhestandsplanung ist eine komplett produkt- und anbieterneutrale Analyse. Sie bekommen sämtliche Informationen an die Hand, um selbst eine strategische Entscheidung für den eigenen , richtigen Weg Ihrer Alters­vorsorge zu treffen.  Geklärt werden im Laufe des Prozesses lediglich die gewünschten Anlagestrategien, keine Produkte von Gesellschaften. Ihre indi...mehr ]


Wie lange dauert das und was kostet mich das Ganze ?

Eine Ruhestandsplanung besteht aus mindestens zwei persönlichen Terminen. Im ersten Beratungstermin sprechen wir über Ihre individuelle Situation, Ihre eigenen Vorgaben und verschaffen Ihnen einen Überblick über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Altersversorgung. Danach werden von uns die erforderlichen Informationen zusammen getragen, ggf. sind weitere Recherchen ...mehr ]


...und wie geht es nach der Analyse und Ruhestandsplanung weiter für mich ?

Nachdem die MJP-Ruhestandsplanung erstellt wurde,  können Sie uns in einem zweiten Schritt mit der Auswahl und der Vermittlung des passenden und für Sie geeigneten Produktes beauftragen. Da wir unabhängig von Banken und Versicherungen sind, vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen und können Ihnen aus nahezu dem gesamten Markt-Angebot die passenden Lösungen herausfiltern und vermitteln. In d...mehr ]


Jung | Ihr Partnernetzwerk ......wir empfehlen Ihnen: Monuta, die Ster­be­geldversicherung

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> Hier finden Sie einen interessanten Filmbeitrag mit vielen hilfreichen Tipps zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (ARD Ratgeber Recht, 15.02.2014)

 

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Das erstellen solcher Formulare kann mehrere hundert Euro kosten, wie Sie im Filmbeitrag von ARD Ratgeber Recht erfahren werden, sparen Sie sich dieses Geld und lassen Sie sich von uns Beraten.


Riester-Rente

Riester-Rente

Riester-Renten sind Bürgergeld-fest

Riester-Rente auch bei Arbeitslosigkeit geschützt
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Bürgergeld besteht.

Das gilt beispielsweise für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen - nicht aber für die staatliche geförderte Alters­vorsorge: Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.

Notwendiger Eigenbeitrag zum Erhalt der vollen Riester-Förderung

  • Damit Sie die volle Riester-Förderung (Zulagen und ggfs. Steuervorteile) erhalten, sollte einmal im Jahr geprüft werden, ob Ihre Sparbetrag zur Riester-Rente noch zu Ihrem Einkommen passt.

Dabei gilt folgende Regel: Wenn Sie mind. 4% des Vorjahreseinkommens, bzw. der Besoldung (bei Landwirten das Einkommen des vorletzten Jahres) in Ihre Riester-Rente einzahlen, sind die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Pro Person, die direkt zulagenberechtigt ist, ist der maximale geförderte Betrag auf € 2.100.- pro Jahr begrenzt. Allerdings müssen Sie diesen Betrag nicht komplett selbst aufbringen. Die Zulage(n), die von der zentralen Zulagenstelle direkt in Ihren Vertrag überwiesen wird (werden), wird abgezogen. Die Differenz ist Ihr so genannter Eigenbeitrag. Da dies kompliziert klingt, hier ein paar Beispiele:

 

Single, € 50.000.- Vorjahresbrutto, keine Kinder

4% von € 50.000.-    € 2.000.-
./. Grundzulage:        €    154.-

Eigenbeitrag:            € 1.846.- im Jahr bzw. € 153,83 im Monat

 

Ehepaar, beide anspruchsberechtigt, Einkommen jeweils € 40.000.-, 2 Kinder vor 2008 geboren (für Kinder ab 2008 beträgt die Kinderzulage € 300.- im Jahr). Den Kindergeldanspruch hat die Ehefrau:

Berechnung Ehemann:

4% von € 40.000.-   € 1.600.-
./. Grundzulage:       €   154.-

Eigenbeitrag:           € 1.446.- im Jahr bzw. € 120,50 im Monat

 

Berechnung Ehefrau:

 4% von € 40.000.-   € 1.600.-
./. Grundzulage:        €    154.-
./. Kinderzulage 1:     €    185.-
./. Kinderzulage 2:     €    185.-

Eigenbeitrag:            € 1.076.- im Jahr bzw. € 89,67 im Monat

 

Single, € 60.000.- Vorjahresbrutto, keine Kinder

 

4% von € 60.000.-   € 2.400.- (> € 2.100.-)
Kappung:                € 2.100.-
./. Grundzulage:       €    154.-

Eigenbeitrag:           € 1.946.- im Jahr bzw. € 162,17 im Monat

 

 Ehepaar, Ehefrau anspruchsberechtigt, Ehemann „Hausmann“ und Selbstständig, Vorjahreseinkommen Ehefrau: € 55.000.-, 2 Kinder (davon eines nach 2008 geboren):

 4% von € 55.000.-   € 2.200.- (> € 2.100.-)
Kappung:                 € 2.100.-
./. Grundzulage
Ehefrau:                  €   154.-
./. Grundzulage
Ehemann:               €   154.-
./. Kinderzulage 1:    €   185.- (vor 2008 geboren)
./. Kinderzulage 2:    €   300.- (nach 2008 geboren)

Eigenbeitrag:           € 1.307.- im Jahr bzw. € 108,92

 Der Ehemann hat in diesem Beispiel in der Regel einen reinen „Zulagenvertrag“. Je nach Anbieter beträgt hierfür der Monatsbeitrag zwischen € 0.- bis € 10.-, bis € 60.- im Jahr.

 

 Um Ihren notwendigen Eigenbeitrag zu berechnen, damit Sie die volle Förderung erhalten, benötigen wir deshalb von Ihnen folgende Daten, am besten einmal im Jahr neu:

Vorjahreseinkommen
Familienstand
Berufliche Tätigkeit
Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeldanspruch haben

Hier im Überblick noch die Höhe der aktuellen Zulagen pro Jahr:

Erwachsene:                        € 154.-
Kinder (* vor 2008):             € 185.-
Kinder (* ab 2008):              € 300.-


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