Ob Sie glauben oder nicht: sich heute für eine private Altersvorsorge zu entscheiden, kann die wichtigste wirtschaftliche Entscheidung Ihres Lebens sein ! Zwischen einer optimalen und einer schlechten Lösung können leicht Zehntausende von Euro liegen. Es versteht sich von selbst, dass man eine solche Altersvorsoge-Entscheidung nicht "mal eben" am Bankschalter trifft, oder weil der Versicherungsv... [ mehr ]
Im ersten Schritt erfassen wir all Ihre bestehenden Anwartschaften (Vorsorgeverträge) für Ihre Altersversorgung. Ob Sie nun in die Gesetzliche Rentenversicherung, in ein Versorgungswerk, die Künstlersozialkasse, in eine betriebliche oder in private Verträge einzahlen, alles wird berücksichtigt. Im der Enauswertung werden wir Ihnen Ihre aktuelle Rentenhöhe nennen, und zwar in heutiger Kaufkraft, a... [ mehr ]
Da wir alle Ihre Rentenanwartschaften berücksichtigen, ob Gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk oder auch alle bereits bestehenden privaten oder betrieblichen Sparprozesse, können wir Ihren heutigen Rentenwert ermitteln.. In einem ersten Schritt können wir Ihnen so Ihre aktuelle Rentenhöhe nennen, und zwar in heutiger Kaufkraft, aber auch in der Kaufkraft zu Rentenbeginn. Für Ihre Ruhe... [ mehr ]
Ja. Allerdings mussten wir feststellen, dass bei vielen Angeboten zwar die Steuervorteile, nicht aber die Steuernachteile - nämlich die Besteuerung der zukünftigen Rente- ausgewiesen wurden. Wir berücksichtigen alle steuerlichen Auswirkungen über die gesamte Laufzeit Ihrer Altersversorgung. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch alle weiteren Parameter, wie z.B. die Be- oder Entlastung vo... [ mehr ]
Nein, denn das entscheiden Sie! Die MJP-Ruhestandsplanung ist eine komplett produkt- und anbieterneutrale Analyse. Sie bekommen sämtliche Informationen an die Hand, um selbst eine strategische Entscheidung für den eigenen , richtigen Weg Ihrer Altersvorsorge zu treffen. Geklärt werden im Laufe des Prozesses lediglich die gewünschten Anlagestrategien, keine Produkte von Gesellschaften. Ihre indi... [ mehr ]
Eine Ruhestandsplanung besteht aus mindestens zwei persönlichen Terminen. Im ersten Beratungstermin sprechen wir über Ihre individuelle Situation, Ihre eigenen Vorgaben und verschaffen Ihnen einen Überblick über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Altersversorgung. Danach werden von uns die erforderlichen Informationen zusammen getragen, ggf. sind weitere Recherchen ... [ mehr ]
Nachdem die MJP-Ruhestandsplanung erstellt wurde, können Sie uns in einem zweiten Schritt mit der Auswahl und der Vermittlung des passenden und für Sie geeigneten Produktes beauftragen. Da wir unabhängig von Banken und Versicherungen sind, vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen und können Ihnen aus nahezu dem gesamten Markt-Angebot die passenden Lösungen herausfiltern und vermitteln. In d... [ mehr ]
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Die Sterbegeldversicherung ist die finanzielle Absicherung für den Todesfall. Die Monuta Sterbegeldversicherung und Trauerfall-Vorsorge versichert eine von Ihnen festgelegte Summe, mit der später die im Trauerfall anfallenden Kosten beglichen werden können.
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Das erstellen solcher Formulare kann mehrere hundert Euro kosten, wie Sie im Filmbeitrag von ARD Ratgeber Recht erfahren werden, sparen Sie sich dieses Geld und lassen Sie sich von uns Beraten.
Mit lebenslangen Leistungen den Lebensstandard sichern
Die gesetzliche Rentenversicherung hinterlässt eine Einkommenslücke, die den gewohnten Lebensstandard gefährdet. Daher ist zusätzliche Altersvorsorge zwingend nötig und viele Menschen suchen nach Lösungen. Eine davon ist die private Rentenversicherung, die als Produkt sowohl in der staatlich geförderten Altersvorsorge, innerhalb der betrieblichen Altersversorgung oder als Basisrente eingesetzt werden kann.
Der größte Vorteil einer privaten Rentenversicherung ist die lebenslange Rentenzahlung. Der Versicherte erhält bis zu seinem Tod eine zusätzliche Rente, egal wie lang er lebt. Das erhöht die finanzielle Planbarkeit der eigenen Rentenphase enorm und kann Einkommenslücken schließen.
Aufgeschoben oder Sofortrente
Bei der privaten Rentenversicherung werden während der Ansparphase regelmäßig Beiträge eingezahlt, um später eine Rente aus dem angesammelten Vermögen zu beziehen (aufgeschobene Rente). Dabei sind die Produkte sehr flexibel und erlauben in der Regel zwischenzeitliche Entnahmen, Beitragsanpassungen und -pausen und zu Rentenbeginn sogar die Wahlfreiheit, ob man das Kapital auf einen Schlag oder eben als lebenslange Zusatzrente erhalten möchte. Beim Kapitalwahlrecht sollten in jedem Fall die steuerlichen Effekte vorher beachtet werden.
Die private Rentenversicherung kann aber auch sofort beginnen. Sinnvoll vor allem für Menschen, die kurz vor der Rente stehen und einen höheren Einmalbetrag in eine solche Sofortrente umwandeln wollen. Das Kapital wird dann sofort verrentet und der Versicherte erhält daraus eine vereinbarte lebenslange Rente.
Fakten zur privaten Rentenversicherung
Investmentkern entscheidend
Je nachdem wie die Beiträge während der Ansparphase investiert werden, fällt das Vermögen zu Rentenbeginn unterschiedlich hoch aus. Bei der „klassischen Variante“ werden die Beiträge und eine spätere Mindestrente bereits zu Vertragsbeginn garantiert. Bei der „Klassik“ steht daher Sicherheit an erster Stelle, was allerdings die Chancen auf eine höhere Rendite verringert.
Die Beiträge können auch chancenreicher (damit mit weniger oder ohne Garantie) investiert werden, indem die Beiträge in einen Investmentfonds bzw. ETF fließen. Hier stehen die Chancen im Vordergrund. Daher sind fondsgebundene Rentenversicherungen besonders geeignet, wenn eine längere Ansparphase zur Verfügung steht und damit zwischenzeitliche Marktrisiken ausgeglichen werden können. Bei den meisten Anbietern gibt es zudem Varianten, die Chance und Sicherheit kombinieren.
Die private Rentenversicherung ist eine der flexibelsten Lösungen innerhalb der Altersvorsorge. Eine individuelle Beratung kann die Sparziele genau erörtern und in Abhängigkeit des eigenen Risikotyps, Dauer der Ansparphase und der persönlichen Einkommenssituation die beste Lösung finden.
Dabei gilt folgende Regel: Wenn Sie mind. 4% des Vorjahreseinkommens, bzw. der Besoldung (bei Landwirten das Einkommen des vorletzten Jahres) in Ihre Riester-Rente einzahlen, sind die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Pro Person, die direkt zulagenberechtigt ist, ist der maximale geförderte Betrag auf € 2.100.- pro Jahr begrenzt. Allerdings müssen Sie diesen Betrag nicht komplett selbst aufbringen. Die Zulage(n), die von der zentralen Zulagenstelle direkt in Ihren Vertrag überwiesen wird (werden), wird abgezogen. Die Differenz ist Ihr so genannter Eigenbeitrag. Da dies kompliziert klingt, hier ein paar Beispiele:
Single, € 50.000.- Vorjahresbrutto, keine Kinder
4% von € 50.000.- € 2.000.-
./. Grundzulage: € 154.-
Eigenbeitrag: € 1.846.- im Jahr bzw. € 153,83 im Monat
Ehepaar, beide anspruchsberechtigt, Einkommen jeweils € 40.000.-, 2 Kinder vor 2008 geboren (für Kinder ab 2008 beträgt die Kinderzulage € 300.- im Jahr). Den Kindergeldanspruch hat die Ehefrau:
Berechnung Ehemann:
4% von € 40.000.- € 1.600.-
./. Grundzulage: € 154.-
Eigenbeitrag: € 1.446.- im Jahr bzw. € 120,50 im Monat
Berechnung Ehefrau:
4% von € 40.000.- € 1.600.-
./. Grundzulage: € 154.-
./. Kinderzulage 1: € 185.-
./. Kinderzulage 2: € 185.-
Eigenbeitrag: € 1.076.- im Jahr bzw. € 89,67 im Monat
Single, € 60.000.- Vorjahresbrutto, keine Kinder
4% von € 60.000.- € 2.400.- (> € 2.100.-)
Kappung: € 2.100.-
./. Grundzulage: € 154.-
Eigenbeitrag: € 1.946.- im Jahr bzw. € 162,17 im Monat
Ehepaar, Ehefrau anspruchsberechtigt, Ehemann „Hausmann“ und Selbstständig, Vorjahreseinkommen Ehefrau: € 55.000.-, 2 Kinder (davon eines nach 2008 geboren):
4% von € 55.000.- € 2.200.- (> € 2.100.-)
Kappung: € 2.100.-
./. Grundzulage
Ehefrau: € 154.-
./. Grundzulage
Ehemann: € 154.-
./. Kinderzulage 1: € 185.- (vor 2008 geboren)
./. Kinderzulage 2: € 300.- (nach 2008 geboren)
Eigenbeitrag: € 1.307.- im Jahr bzw. € 108,92
Der Ehemann hat in diesem Beispiel in der Regel einen reinen „Zulagenvertrag“. Je nach Anbieter beträgt hierfür der Monatsbeitrag zwischen € 0.- bis € 10.-, bis € 60.- im Jahr.
Um Ihren notwendigen Eigenbeitrag zu berechnen, damit Sie die volle Förderung erhalten, benötigen wir deshalb von Ihnen folgende Daten, am besten einmal im Jahr neu:
Vorjahreseinkommen
Familienstand
Berufliche Tätigkeit
Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeldanspruch haben
Hier im Überblick noch die Höhe der aktuellen Zulagen pro Jahr:
Erwachsene: € 154.-
Kinder (* vor 2008): € 185.-
Kinder (* ab 2008): € 300.-