Ob Sie glauben oder nicht: sich heute für eine private Altersvorsorge zu entscheiden, kann die wichtigste wirtschaftliche Entscheidung Ihres Lebens sein ! Zwischen einer optimalen und einer schlechten Lösung können leicht Zehntausende von Euro liegen. Es versteht sich von selbst, dass man eine solche Altersvorsoge-Entscheidung nicht "mal eben" am Bankschalter trifft, oder weil der Versicherungsv... [ mehr ]
Im ersten Schritt erfassen wir all Ihre bestehenden Anwartschaften (Vorsorgeverträge) für Ihre Altersversorgung. Ob Sie nun in die Gesetzliche Rentenversicherung, in ein Versorgungswerk, die Künstlersozialkasse, in eine betriebliche oder in private Verträge einzahlen, alles wird berücksichtigt. Im der Enauswertung werden wir Ihnen Ihre aktuelle Rentenhöhe nennen, und zwar in heutiger Kaufkraft, a... [ mehr ]
Da wir alle Ihre Rentenanwartschaften berücksichtigen, ob Gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk oder auch alle bereits bestehenden privaten oder betrieblichen Sparprozesse, können wir Ihren heutigen Rentenwert ermitteln.. In einem ersten Schritt können wir Ihnen so Ihre aktuelle Rentenhöhe nennen, und zwar in heutiger Kaufkraft, aber auch in der Kaufkraft zu Rentenbeginn. Für Ihre Ruhe... [ mehr ]
Ja. Allerdings mussten wir feststellen, dass bei vielen Angeboten zwar die Steuervorteile, nicht aber die Steuernachteile - nämlich die Besteuerung der zukünftigen Rente- ausgewiesen wurden. Wir berücksichtigen alle steuerlichen Auswirkungen über die gesamte Laufzeit Ihrer Altersversorgung. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch alle weiteren Parameter, wie z.B. die Be- oder Entlastung vo... [ mehr ]
Nein, denn das entscheiden Sie! Die MJP-Ruhestandsplanung ist eine komplett produkt- und anbieterneutrale Analyse. Sie bekommen sämtliche Informationen an die Hand, um selbst eine strategische Entscheidung für den eigenen , richtigen Weg Ihrer Altersvorsorge zu treffen. Geklärt werden im Laufe des Prozesses lediglich die gewünschten Anlagestrategien, keine Produkte von Gesellschaften. Ihre indi... [ mehr ]
Eine Ruhestandsplanung besteht aus mindestens zwei persönlichen Terminen. Im ersten Beratungstermin sprechen wir über Ihre individuelle Situation, Ihre eigenen Vorgaben und verschaffen Ihnen einen Überblick über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Altersversorgung. Danach werden von uns die erforderlichen Informationen zusammen getragen, ggf. sind weitere Recherchen ... [ mehr ]
Nachdem die MJP-Ruhestandsplanung erstellt wurde, können Sie uns in einem zweiten Schritt mit der Auswahl und der Vermittlung des passenden und für Sie geeigneten Produktes beauftragen. Da wir unabhängig von Banken und Versicherungen sind, vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen und können Ihnen aus nahezu dem gesamten Markt-Angebot die passenden Lösungen herausfiltern und vermitteln. In d... [ mehr ]
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Das erstellen solcher Formulare kann mehrere hundert Euro kosten, wie Sie im Filmbeitrag von ARD Ratgeber Recht erfahren werden, sparen Sie sich dieses Geld und lassen Sie sich von uns Beraten.
Basisrente mit Steuervorteilen
Seit 2005 gibt es die Basisrente, auch „Rürup-Rente“ genannt. Jeder kann eine solche Basisrente abschließen. Sie zahlt eine lebenslange Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder Kündigung des Vertrages sind nicht möglich. Besonders lohnend ist sie für alle, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Das trifft vor allem auf Selbstständige und Freiberufler zu. Der Staat hat für die Basisrente ein attraktives Förderpaket geschnürt, sodass die Vorsorge mit einer Basisrente auch für Gutverdiener oder Personen, die höhere Beträge für ihre Altersvorsorge aufbringen wollen, interessant ist.
Für wen ist die Basisrente besonders interessant?
Wie funktioniert die steuerliche Förderung einer Basisrente?
Die Förderung der Basisrente ist denkbar einfach. Die Beiträge sind in der Ansparphase zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Im Gegenzug wird die Rente bei Bezug im Rentenalter besteuert (nachgelagert). Hier hat der Gesetzgeber eine Staffelung beschlossen, die abhängig vom Jahr des Renteneintritts ist: Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Basisrente versteuern. Jedes Jahr steigt dieser Anteil um 0,5%-Punkte, sodass erst ab 2058 die komplette Basisrente versteuert werden muss. Da im Rentenalter der persönliche Steuersatz oft geringer ist als zu Erwerbszeiten, lohnt die Basisrente insbesondere aus steuerlichen Aspekten.
Fakten zur Basisrente:
Die Basisrente kann aus unterschiedlichen Gründen für Sparer sinnvoll sein. Die steuerliche Förderung zählt zu den wichtigsten Aspekten. Auch die Investitionsmöglichkeiten, durch den Wegfall einer zwingenden Bruttobeitragsgarantie (wie beispielweise bei Riester oder in der bAV), eröffnen attraktive Anlagechancen mit höheren Renditen. Eine professionelle Beratung kann prüfen, ob und wie eine Basisrente auch in das persönliche Vorsorgekonzept passen kann.
Dabei gilt folgende Regel: Wenn Sie mind. 4% des Vorjahreseinkommens, bzw. der Besoldung (bei Landwirten das Einkommen des vorletzten Jahres) in Ihre Riester-Rente einzahlen, sind die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Pro Person, die direkt zulagenberechtigt ist, ist der maximale geförderte Betrag auf € 2.100.- pro Jahr begrenzt. Allerdings müssen Sie diesen Betrag nicht komplett selbst aufbringen. Die Zulage(n), die von der zentralen Zulagenstelle direkt in Ihren Vertrag überwiesen wird (werden), wird abgezogen. Die Differenz ist Ihr so genannter Eigenbeitrag. Da dies kompliziert klingt, hier ein paar Beispiele:
Single, € 50.000.- Vorjahresbrutto, keine Kinder
4% von € 50.000.- € 2.000.-
./. Grundzulage: € 154.-
Eigenbeitrag: € 1.846.- im Jahr bzw. € 153,83 im Monat
Ehepaar, beide anspruchsberechtigt, Einkommen jeweils € 40.000.-, 2 Kinder vor 2008 geboren (für Kinder ab 2008 beträgt die Kinderzulage € 300.- im Jahr). Den Kindergeldanspruch hat die Ehefrau:
Berechnung Ehemann:
4% von € 40.000.- € 1.600.-
./. Grundzulage: € 154.-
Eigenbeitrag: € 1.446.- im Jahr bzw. € 120,50 im Monat
Berechnung Ehefrau:
4% von € 40.000.- € 1.600.-
./. Grundzulage: € 154.-
./. Kinderzulage 1: € 185.-
./. Kinderzulage 2: € 185.-
Eigenbeitrag: € 1.076.- im Jahr bzw. € 89,67 im Monat
Single, € 60.000.- Vorjahresbrutto, keine Kinder
4% von € 60.000.- € 2.400.- (> € 2.100.-)
Kappung: € 2.100.-
./. Grundzulage: € 154.-
Eigenbeitrag: € 1.946.- im Jahr bzw. € 162,17 im Monat
Ehepaar, Ehefrau anspruchsberechtigt, Ehemann „Hausmann“ und Selbstständig, Vorjahreseinkommen Ehefrau: € 55.000.-, 2 Kinder (davon eines nach 2008 geboren):
4% von € 55.000.- € 2.200.- (> € 2.100.-)
Kappung: € 2.100.-
./. Grundzulage
Ehefrau: € 154.-
./. Grundzulage
Ehemann: € 154.-
./. Kinderzulage 1: € 185.- (vor 2008 geboren)
./. Kinderzulage 2: € 300.- (nach 2008 geboren)
Eigenbeitrag: € 1.307.- im Jahr bzw. € 108,92
Der Ehemann hat in diesem Beispiel in der Regel einen reinen „Zulagenvertrag“. Je nach Anbieter beträgt hierfür der Monatsbeitrag zwischen € 0.- bis € 10.-, bis € 60.- im Jahr.
Um Ihren notwendigen Eigenbeitrag zu berechnen, damit Sie die volle Förderung erhalten, benötigen wir deshalb von Ihnen folgende Daten, am besten einmal im Jahr neu:
Vorjahreseinkommen
Familienstand
Berufliche Tätigkeit
Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeldanspruch haben
Hier im Überblick noch die Höhe der aktuellen Zulagen pro Jahr:
Erwachsene: € 154.-
Kinder (* vor 2008): € 185.-
Kinder (* ab 2008): € 300.-