Ob Sie glauben oder nicht: sich heute für eine private Altersvorsorge zu entscheiden, kann die wichtigste wirtschaftliche Entscheidung Ihres Lebens sein ! Zwischen einer optimalen und einer schlechten Lösung können leicht Zehntausende von Euro liegen. Es versteht sich von selbst, dass man eine solche Altersvorsoge-Entscheidung nicht "mal eben" am Bankschalter trifft, oder weil der Versicherungsv... [ mehr ]
Im ersten Schritt erfassen wir all Ihre bestehenden Anwartschaften (Vorsorgeverträge) für Ihre Altersversorgung. Ob Sie nun in die Gesetzliche Rentenversicherung, in ein Versorgungswerk, die Künstlersozialkasse, in eine betriebliche oder in private Verträge einzahlen, alles wird berücksichtigt. Im der Enauswertung werden wir Ihnen Ihre aktuelle Rentenhöhe nennen, und zwar in heutiger Kaufkraft, a... [ mehr ]
Da wir alle Ihre Rentenanwartschaften berücksichtigen, ob Gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk oder auch alle bereits bestehenden privaten oder betrieblichen Sparprozesse, können wir Ihren heutigen Rentenwert ermitteln.. In einem ersten Schritt können wir Ihnen so Ihre aktuelle Rentenhöhe nennen, und zwar in heutiger Kaufkraft, aber auch in der Kaufkraft zu Rentenbeginn. Für Ihre Ruhe... [ mehr ]
Ja. Allerdings mussten wir feststellen, dass bei vielen Angeboten zwar die Steuervorteile, nicht aber die Steuernachteile - nämlich die Besteuerung der zukünftigen Rente- ausgewiesen wurden. Wir berücksichtigen alle steuerlichen Auswirkungen über die gesamte Laufzeit Ihrer Altersversorgung. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch alle weiteren Parameter, wie z.B. die Be- oder Entlastung vo... [ mehr ]
Nein, denn das entscheiden Sie! Die MJP-Ruhestandsplanung ist eine komplett produkt- und anbieterneutrale Analyse. Sie bekommen sämtliche Informationen an die Hand, um selbst eine strategische Entscheidung für den eigenen , richtigen Weg Ihrer Altersvorsorge zu treffen. Geklärt werden im Laufe des Prozesses lediglich die gewünschten Anlagestrategien, keine Produkte von Gesellschaften. Ihre indi... [ mehr ]
Eine Ruhestandsplanung besteht aus mindestens zwei persönlichen Terminen. Im ersten Beratungstermin sprechen wir über Ihre individuelle Situation, Ihre eigenen Vorgaben und verschaffen Ihnen einen Überblick über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Altersversorgung. Danach werden von uns die erforderlichen Informationen zusammen getragen, ggf. sind weitere Recherchen ... [ mehr ]
Nachdem die MJP-Ruhestandsplanung erstellt wurde, können Sie uns in einem zweiten Schritt mit der Auswahl und der Vermittlung des passenden und für Sie geeigneten Produktes beauftragen. Da wir unabhängig von Banken und Versicherungen sind, vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen und können Ihnen aus nahezu dem gesamten Markt-Angebot die passenden Lösungen herausfiltern und vermitteln. In d... [ mehr ]
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Einzahlen, und die Rente kann starten
Eine private Altersvorsorge ist für die Sicherung des Lebensstandards im Alter heutzutage unerlässlich. Denn die gesetzliche Rente allein reicht dafür schon lange nicht mehr aus. Meist wird dabei über eine lange Ansparphase ein Vermögen aufgebaut, das zu Rentenbeginn in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt wird. Doch was, wenn bis zum Rentenbeginn gar nicht mehr so viel Zeit bleibt? Dann kann die Rente gegen Einmalbeitrag, auch Sofortrente genannt, eine gute Lösung sein.
Vermögen in lebenslange Rente umwandeln
Dafür wird der Einmalbeitrag in eine private Rentenversicherung eingezahlt, die dann sofort mit einer monatlichen Rentenzahlung beginnt – garantiert und ein Leben lang. Das ist insbesondere für Menschen sinnvoll, die kurz vor der Rente stehen oder sich bereits im Ruhestand befinden und einen höheren Einmalbetrag (zum Beispiel aus einer Erbschaft, Schenkung, Vermögensaufbau etc.) zur Verfügung haben. Das Kapital kann dann sofort verrentet werden und der Versicherte erhält daraus eine vereinbarte lebenslange Rente.
Fakten zur Rente gegen Einmalbeitrag
Die Rente gegen Einmalbeitrag ermöglicht die sofortige Absicherung des Langlebigkeitsrisikos und ein zusätzliches Renteneinkommen – ein Leben lang. Eine individuelle Beratung kann die persönliche Situation berücksichtigen und die beste Vorsorgelösung für ein höheres Alterseinkommen finden.
Dabei gilt folgende Regel: Wenn Sie mind. 4% des Vorjahreseinkommens, bzw. der Besoldung (bei Landwirten das Einkommen des vorletzten Jahres) in Ihre Riester-Rente einzahlen, sind die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Pro Person, die direkt zulagenberechtigt ist, ist der maximale geförderte Betrag auf € 2.100.- pro Jahr begrenzt. Allerdings müssen Sie diesen Betrag nicht komplett selbst aufbringen. Die Zulage(n), die von der zentralen Zulagenstelle direkt in Ihren Vertrag überwiesen wird (werden), wird abgezogen. Die Differenz ist Ihr so genannter Eigenbeitrag. Da dies kompliziert klingt, hier ein paar Beispiele:
Single, € 50.000.- Vorjahresbrutto, keine Kinder
4% von € 50.000.- € 2.000.-
./. Grundzulage: € 154.-
Eigenbeitrag: € 1.846.- im Jahr bzw. € 153,83 im Monat
Ehepaar, beide anspruchsberechtigt, Einkommen jeweils € 40.000.-, 2 Kinder vor 2008 geboren (für Kinder ab 2008 beträgt die Kinderzulage € 300.- im Jahr). Den Kindergeldanspruch hat die Ehefrau:
Berechnung Ehemann:
4% von € 40.000.- € 1.600.-
./. Grundzulage: € 154.-
Eigenbeitrag: € 1.446.- im Jahr bzw. € 120,50 im Monat
Berechnung Ehefrau:
4% von € 40.000.- € 1.600.-
./. Grundzulage: € 154.-
./. Kinderzulage 1: € 185.-
./. Kinderzulage 2: € 185.-
Eigenbeitrag: € 1.076.- im Jahr bzw. € 89,67 im Monat
Single, € 60.000.- Vorjahresbrutto, keine Kinder
4% von € 60.000.- € 2.400.- (> € 2.100.-)
Kappung: € 2.100.-
./. Grundzulage: € 154.-
Eigenbeitrag: € 1.946.- im Jahr bzw. € 162,17 im Monat
Ehepaar, Ehefrau anspruchsberechtigt, Ehemann „Hausmann“ und Selbstständig, Vorjahreseinkommen Ehefrau: € 55.000.-, 2 Kinder (davon eines nach 2008 geboren):
4% von € 55.000.- € 2.200.- (> € 2.100.-)
Kappung: € 2.100.-
./. Grundzulage
Ehefrau: € 154.-
./. Grundzulage
Ehemann: € 154.-
./. Kinderzulage 1: € 185.- (vor 2008 geboren)
./. Kinderzulage 2: € 300.- (nach 2008 geboren)
Eigenbeitrag: € 1.307.- im Jahr bzw. € 108,92
Der Ehemann hat in diesem Beispiel in der Regel einen reinen „Zulagenvertrag“. Je nach Anbieter beträgt hierfür der Monatsbeitrag zwischen € 0.- bis € 10.-, bis € 60.- im Jahr.
Um Ihren notwendigen Eigenbeitrag zu berechnen, damit Sie die volle Förderung erhalten, benötigen wir deshalb von Ihnen folgende Daten, am besten einmal im Jahr neu:
Vorjahreseinkommen
Familienstand
Berufliche Tätigkeit
Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeldanspruch haben
Hier im Überblick noch die Höhe der aktuellen Zulagen pro Jahr:
Erwachsene: € 154.-
Kinder (* vor 2008): € 185.-
Kinder (* ab 2008): € 300.-